Wahrscheinlich nutzt es jemand. Wahrscheinlich weißt du nicht, wer.
Und ab August fragt die Aufsicht nach.
Stand: Juli 2026. Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert — und sie ändert sich gerade.
Die KI-Inventur
01
15 Minuten · Telefon oder Zoom
Du schilderst kurz deinen Betrieb — telefonisch oder über das Formular. Wir klären, ob die Inventur passt, und machen einen Termin.
02
Bei dir im Betrieb · keine Folien
Keine Schulung von vorne, keine Tool-Vorführung. Eine Frage, einmal ehrlich beantwortet: Wo behelft ihr euch womit? Danach ein kurzes Gespräch mit dir allein.
03
Dokumentiert · mit Datum
Du bekommst die Liste der Werkzeuge, die wirklich laufen, eine Ein-Seiten-Regel von deinen Leuten — und den Nachweis, den Artikel 4 verlangt.
Das Inventar — welche KI-Werkzeuge in deinem Betrieb tatsächlich laufen. Auch die auf privaten Handys.
Die Regel — eine Seite: was rein darf, was nicht, wer fragt wen. Geschrieben von deinen Leuten, nicht von mir.
Der Befund — wo im Betrieb Prozesse fehlen. Unter vier Augen, nicht vor der Mannschaft.
Der Nachweis — dokumentiert, mit Datum und Teilnehmerliste. Das, was Artikel 4 von dir verlangt.
Festpreis pro Betrieb, gestaffelt nach Größe.
Kurze Antwort: wahrscheinlich ja. Aber nicht aus dem Grund, den dir gerade alle erzählen.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung gilt. Wer KI im Betrieb einsetzt — auch nur ChatGPT für Angebotstexte — muss für KI-Kompetenz der Beschäftigten sorgen. Keine Ausnahme für kleine Betriebe.
Aber: Es gibt kein Bußgeld. Artikel 4 hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Wer dir mit Millionenstrafen droht, verkauft dir Angst.
Und die Regel wird gerade überarbeitet. Der „Digital Omnibus“ der EU ist beschlossen, die Veröffentlichung steht noch aus. Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert.
Vermutlich schon. Fast jeder Betrieb ist Betreiber, ohne es zu wissen — über Software, die längst im Haus ist, oder über private Handys. Genau deshalb eine Inventur: Du weißt es erst hinterher.
Drei Stunden mit dem Team, dazu ein kurzes Gespräch mit dir allein.
Nein. Ich sag dir, wo es weh tut. Was im Einzelfall gilt, sagt dir dein Anwalt.
Dann ändert sich für dich nichts. Der Grund für die Inventur ist nicht der Paragraf, sondern dass du wissen willst, wie in deinem Betrieb gearbeitet wird. Der Nachweis fällt nebenbei ab.
Für den Nachweis vielleicht. Für ein Inventar nicht — dafür muss jemand im Raum sein, dem deine Leute ehrlich sagen, was sie tun. Und das bist du nicht. Genau das ist der Punkt.
Ich freue mich über deine Nachricht und melde mich schnellstmöglich bei dir zurück.